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Senior beschädigt Fahrzeuge

Senior scheint ungeeignet zum Autofahren; Entzug der Fahrerlaubnis ist ein tiefer Einschnitt in die Lebensqualität

Stadt und Kreis Aachen (ots)

Nach einem Verkehrsunfall in Aachen, bei dem ein 77-jähriger Senior der Unfallverursacher war,
haben Polizeibeamte der Straßenverkehrsbehörde die Überprüfung dessen Fahrtauglichkeit vorgeschlagen.

Der Aachener hatte in der Pontstraße am Straßenrand einparken wollen. Dabei rammte er das vordere Auto zweimal, das Hintere einmal.
Dennoch stufte er den Parkversuch als geglückt ein. Jedenfalls tat er den Einwand einer Passantin wirsch ab, die aufgrund des nicht
unerheblichen Blechschadens die Polizei gerufen hatte. Den 77-Jährigen störte dies nicht, er ging sichtlich unbeeindruckt einkaufen.

Nach einer Dreiviertelstunde kam er  zu seinem Auto zurück, als die Polizisten gerade den Unfall aufnahmen. Auf die Schäden
angesprochen, stritt er jegliche Unfallbeteiligung ab. Im Gegenteil, er unterstellte den Ordnungshütern Unfähigkeit beim Erkennen der
Spurenlage. Den inzwischen verständigten geschädigten Autobesitzern warf er Versicherungsbetrug vor. Auf die Schäden an seinem Auto
angesprochen antwortete er, dass sein Fahrzeug eben ein Stadtauto sei und dann schon mal kleine Schrammen entstehen.

Dass die Polizisten an seinem Auto noch weitere Beulen mit unbekannter Herkunft fanden, störte den 77-Jährigen, der
offensichtlich in seinem Bewegungsablauf erheblich eingeschränkt war, wenig.

Aufgrund der Uneinsichtigkeit, Unzugänglichkeit, renitenten Sturheit und der eingeschränkten körperlichen Beweglichkeit des
77-Jährigen, legten die Beamten dem Straßenverkehrsamt einen Bericht vor. Darin schlagen sie vor, die Eignung und Befähigung des Mannes
zum Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen. Im Falle des Falles, also nach Überprüfung der charakterlichen, körperlichen und geistigen
Eignung bzw. Befähigung, kann die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. Im Klartext: Der Mann darf dann kein Kraftfahrzeug mehr
fahren. Natürlich kann gegen eine solche Entscheidung rechtlich vorgegangen werden.

Zum Grundsätzlichen:
Etwa zehn Mal im Jahr schlägt die Polizei in Stadt und Kreis Aachen eine „Überprüfung der Eignung oder Befähigung zum Führen von
Kraftfahrzeugen“ vor.
Der Paragraf  2 des Straßenverkehrsgesetzes sieht die Möglichkeit der Überprüfung der Geeignetheit ausdrücklich vor.
Betroffen sind von einem solchen Vorschlag nicht nur Senioren, sondern auch zum Beispiel Verkehrsrowdys, die sich ihres eklatanten
Fehlverhaltens nicht bewusst sind.

Gründe für den Vorschlag können sein: Nicht nur vorübergehende körperliche Mängel wie erheblich eingeschränktes Hörvermögen,
Bewegungsbehinderung, Alkoholkonsum, Rauschgiftkonsum, geistige Mängel.

Die Entscheidung, einen Senior oder eine Seniorin zu einer Überprüfung vorzuschlagen, machen sich Aachens Polizisten nicht
leicht. Sie sind sich bewusst, dass der eventuell folgende zwanghafte Entzug der Fahrerlaubnis bei vielen älteren Menschen einen tiefen
Einschnitt in die Lebensqualität bedeutet. Von daher sind die Ordnungshüter meist bestrebt, eine zwanglose Lösung herbeizuführen.
So zum Beispiel in Gesprächen mit den Ehepartnern der Fahrer oder Fahrerinnen.
Oftmals auch der Vorschlag an die Betroffenen, sich einmal vom Arzt als Vertrauensperson auf eine uneingeschränkte Fahrtauglichkeit
untersuchen zu lassen

Letztendlich erfolgt eine Überprüfung stets zum Schutz der Allgemeinheit aber auch, und dass sollten Senioren nicht verkennen,
zum eigenen Schutz.

7. Oktober 2009 Posted by | Region Aachen | , , | Hinterlasse einen Kommentar