Nordrhein-Westfalen bietet kostenlos verbessertes Rechtsportal ab 2010
Schnell, modern, bürgerorientiert
Ab dem 1. Januar 2010 stellt Nordrhein-Westfalen das gesamte Landesrecht zur kostenlosen Online-Recherche zur Verfügung. Das Innenministerium hat dafür ein deutlich verbessertes Rechtsportal “https://recht.nrw.de” im Internet frei geschaltet. “Mit dem neuen Rechtsportal können die Bürgerinnen und Bürger künftig schneller und besser das gesamte Landesrecht einsehen”, sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (30.12.) in Düsseldorf.
Für den neuen modernen Internetauftritt wurde das seit 10 Jahren bestehende Rechtsportal um den kostenfreien Zugang auf die Sammlung aller Erlasse sowie der Ministerialblätter und Gesetz- und Verordnungsblätter seit dem 1. Januar 2000 erweitert.
Die neuen Seiten des Webportals, die wichtigsten Gesetze und alle ab Januar 2009 veröffentlichten Normen sind nach den neuen Kriterien WCAG 2.0(A) barrierefrei erstellt. Die neuen Webseiten lassen sich in allen Bildschirmauflösungen sehr angenehm lesen und darstellen. Mit einer Textsuche in den Überschriften könnten jetzt alle Textquellen übergreifend und somit sehr komfortabel von allen Bürgern recherchiert werden. Für historisch Interessierte bietet das Portal noch als besonderen Service das Originaldokument der Landesverfassung vom 18. Juni 1950 zum Betrachten und Herunterladen.
Das Rechtsportal hat sich in den letzten 10 Jahren zunehmender Beliebtheit bei den Bürgerinnen und Bürgern erfreut. Das zeigt der kontinuierliche Anstieg der Zugriffe auf mittlerweile rund 600.000 in 2009. “Wir wollen das Angebot für alle Nutzer frei zugänglich machen. Mit unserem verbesserten Rechtsportal im ansprechenden NRW-Design bieten wir ab dem nächsten Jahr einen modernen und bürgerorientierten Internetauftritt”, sagte Wolf.
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